Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahme
Die Veranstaltungen der Volkshochschulen stehen jedem offen.
Anmeldung
Die Anmeldung ist an die jeweilige vhs zu richten. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühr. Die vhs erstellt keine Anmeldebestätigung. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen.
Anmeldeverfahren:
- persönliche Anmeldung während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch
Erteilung einer Einzugsermächtigung
- Anmeldung per Telefon während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur
in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer
Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder
geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer
Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder
geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer
Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden
Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage) ist nur in Verbindung mit der Erteilung
einer Einzugsermächtigung möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Rücktritt
1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (siehe Kürzung/Aufzahlung).
b) der/die im vhs-Programm genannte Dozent/in ausfällt.
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht zur Verfügung steht.
Rückzahlung der Kursgebühr.
2. Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten,
a) bei Stellung eines Ersatzteilnehmers.
b) bei Abmeldung bis 1 Woche vor der Veranstaltung. Rückzahlung der Kursgebühr.
Bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung möglich.
3. Die vhs behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
4. Bei mehrtägigen Reisen gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Kürzung / Aufzahlung
Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können bei entsprechender Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Kursstunden, stattfinden.
Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.
Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, bei denen auf seiten der vhs Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Die Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Ausfall von Kursstunden
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.
Ermäßigungen
Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit entsprechendem Nachweis in
folgenden Fällen gewährt werden:
Schüler/Studenten bei Vollzeitunterricht
(gültiger Schüler-, bzw. Studentenausweis und ggf. Vollzeitnachweis).
Auszubildende (Ausbildungsvertrag)
Schwerbehinderte (Ausweis)
Sozialhilfeempfänger (Bescheid)
Teilnahmebescheinigung
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Für nachträglich ausgestellte Teilnahmebescheinigungen beträgt die Gebühr jeweils € 5,–.
Steuerliche Vergünstigung
Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug, sind als Nachweis ausreichend.
Ferien
Während der Schulferien finden keine Kurse statt (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).
Die Geschäftsstellen der Volkshochschulen sind während der Schulferien geschlossen.
Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.